• Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses
• Durchsetzung und Abwehr von Werklohn-, Honorar-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
• Prüfung, Fertigung und Verhandlung von Vertragsentwürfen
• baubegleitende Rechtsberatung
• Vertretung im Beweissicherungsverfahren und im selbständigen Beweisverfahren
• Prozessführung vor ordentlichen Gerichten und in Schiedsgerichtsverfahren.