• Einsichtnahme in die Patientenakten
• Einholung von ärztlichen Stellungnahmen bzw. Gutachten im Interesse einer außergerichtlichen Streitbeilegung
• Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arzt- bzw. Behandlungsvertrag (Aufklärungsfehler / Behandlungsfehler)
• Vertretung gegenüber dem Haftpflichtversicherer
• Vertretung vor der Schlichtungsstelle
• Prozessvertretung vor ordentlichen Gerichten